Einzahlung Säule 3a / Einkauf Pensionskasse


...Einzahlungen in die Säule 3a

Um aktiv Ihre Vorsorge zu stärken und Steuern zu sparen, empfehlen wir Ihnen Beiträge für die Säule 3a zu leisten. Sicherheitshalber sind die Zahlungen bis spätestens zum 20.12.2017 zu leisten, damit diese für das Jahr 2017 berücksichtigt werden können.


• Erwerbstätige mit Pensionskasse max. CHF 6‘768.00
• Erwerbstätige ohne Pensionskasse max.20% des Nettoerwerbseinkommens
  (bzw. max. CHF 33‘840.00)


Die Beträge bleiben für das Jahr 2018 unverändert.


 

...Einkäufe in die Pensionskasse

Weist Ihr Pensionskassenguthaben Vorsorgelücken auf, können diese durch Einkäufe in die Pensionskasse geschlossen werden. Diese Einkäufe können in der Steuererklärung ebenfalls in Abzug gebracht werden. Die Höhe der Vorsorgelücke bzw. den möglichen Einkaufsbetrag können Sie bei der Vorsorgeeinrichtung (Pensionskasse) erfragen. Wichtig ist jedoch, dass die Einkaufsbeträge mit den restlichen Steueraspekten abgestimmt und über die Jahre aufgeteilt werden.


Auch für die Einkäufe empfiehlt es sich, die Zahlungen bis spätestens zum 20.12.2017 zu leisten.

 


Bei Fragen zur Höhe der Einkäufe und allfälliger Steueroptimierung unterstützen wir Sie gerne.