Automatischer Informationsaustausch (AIA)


...Automatischer Informationsaustausch (AIA)

Mit der Einführung des automatischen Informationsaustauschs (AIA) zwischen den Steuerbehörden der teilnehmenden Ländern soll mit Hilfe der globalen Standards die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung verhindert werden. Die gesammelten Daten und Finanzinformationen aus dem Jahr 2017 werden im 2018 erstmals ausgetauscht.

Steuerpflichtige mit nicht deklariertem Vermögen im Ausland müssen nun damit rechnen, dass durch den Datenaustausch diese Vermögenswerte aufgedeckt werden.

Sollten Sie über nicht deklariertes Vermögen im Ausland verfügen, besteht die Möglichkeit einer Selbstanzeige. Die (erstmalige) straflose Selbstanzeige bezüglich der ausländischen Vermögensbestände hat bis spätestens zum 30.09.2018 zu erfolgen. Die Steuerbehörde wird für die vergangenen 10 Jahre ein separates Nachsteuerverfahren erheben und mit Verzugszinsen abrechnen.

Selbstanzeigen nach diesem Datum werden nicht mehr als straflos betrachtet und gemäss Steuerstrafrecht geahndet:

Vollendete Steuerhinterziehung:
  Nachsteuer, Verzugszinsen und Busse von 33% - 300% der Nachsteuer
Versuchte Steuerhinterziehung:
  Nachsteuer, Verzugszinsen und Busse von 10% - 100% der Nachsteuer

Falls Sie im Besitz von ausländischen Liegenschaften, Wertschriften und Versicherungen sind und bis jetzt darüber keine Angaben in der Steuererklärung gemacht haben, kontaktieren Sie uns bitte.