MWST
...Änderung der Mehrwertsteuersätze per 1. Januar 2018
Durch die Ablehnung der Volksabstimmung zur Altersreform 2020 und der auslaufenden IV-Zusatzfinanzierung, welche teilweise durch die Steuersatzerhöhung FABI kompensiert wird, treten ab 01.01.2018 neue, tiefere MWST-Sätze in Kraft:
Normalsatz | Sondersatz Beherbergung | reduzierter Satz | |
---|---|---|---|
Aktuelle Steuersätze | 8.0% | 3.8% | 2.5% |
Neue Steuersätze ab 01.01.2018 | 7.7% | 3.7% | 2.5% |
...neue Saldosteuersätze
Bitte beachten Sie, dass sich auch die meisten Saldosteuersätze reduzieren:
bisherige Sätze in Prozent | Sätze ab 01.01.2018 in Prozent |
---|---|
0.1 | 0.1 |
0.6 | 0.6 |
1.3 | 1.2 |
2.1 | 2.0 |
2.9 | 2.8 |
3.7 | 3.5 |
4.4 | 4.3 |
5.2 | 5.1 |
6.1 | 5.9 |
6.7 | 6.5 |
...Leistungsabgrenzung 2017/2018
Die erbrachten Leistungen im 2017 sind mit 8.0% und die Leistungen im 2018 mit 7.7% abzurechnen. Die richtige Zuordnung kann mittels einer Stundenkarte, einem Arbeitsrapport oder einem Ausmass erfolgen. Erstellen Sie die Rechnung transparent und führen Sie den Leistungszeitraum auf der Rechnung auf. Der Rechnungszeitpunkt ist für die Beurteilung des MWST-Satzes nicht relevant. Falls eine Aufteilung der Leistungen auf die Jahre 2017 und 2018 nicht möglich ist, ist der höhere Satz (8.0%) anzuwenden.
...MWST-Formular
Das neue MWST-Formular wird bereits ab dem 4. Quartal 2017 bzw. 2. Semester 2017 eingesetzt. Beachten Sie bitte, dass für die Deklaration der Umsätze und der entsprechenden Umsatzsteuer, die Spalten mit den aktuellen Steuersätzen nach rechts verschoben wurden. Auf der linken Seite sind die Umsätze mit den neuen Steuersätzen zu deklarieren.
...to do
Beachten Sie bitte, dass die Vorlagen (Offerten, Verträge, etc.) sowie ein allfälliger Webshop ab dem 01.01.2018 die neuen Sätze beinhalten. Auch die Kassensysteme sind entsprechend anzupassen. Achten Sie ebenfalls darauf, dass Sie die Buchhaltungssoftware aktualisieren und die neuen MWST-Codes korrekt einrichten. Weitere Informationen zur Steuersatzänderung finden Sie auch in der MWST-Info 19.